Regeln & Gesetze

Yachten bis 12 Meter: Mindesttragweite für Seitenposis reduziert

Die IMO legt in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) in Regel 22, Absatz c, die Mindesttragweiten der Lichter für Fahrzeuge unter 12 Meter Länge fest.

LED-Posis: Geringer Stromverbrauch

Für Topplicht, Hecklicht und Schlepplicht gelten hier zwei Seemeilen Tragweite, für die Seitenlichter eine Seemeile. Die deutsche Seeschifffahrtstraßen-Ordnung forderte auch für Seitenlichter zwei Seemeilen Tragweite (§10, Abs.1).

"Dieses wurde nun auf eine Seemeile" reduziert, sagte Gudrun Wiebe, Pressesprecherin des BSH auf segeln-Anfrage. "Die Baumusterprüfung für Positionslaternen ist allerdings nicht aufgehoben" betonte die Sprecherin. Hier hatte es Gerüchte gegeben, dass diese ebenfalls fallen sollte.

Nun sind zwar Positionslaternen mit kleinerer Tragweite einerseits günstiger, das dürfte Segler freuen. Andererseits ist diese Reduzierung der Tragweite der Sicherheit auf jeden Fall abträglich, schließlich sind Segelyachten ohnehin schwer zu sichten. Bei reduzierter Tragweite wird dies noch schlechter. Stromverbrauch spielt heute in Zeiten hervorragender LED-Laternen auch keine Rolle mehr. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass diese Regel Mindesttragweiten festlegt und empfehlen, auch weiterhin Laternen mit einer Tragweite von zwei Seemeilen zu verwenden.

Und: Auch, wenn diese Meldung vom 1. April stammt - es ist kein Aprilscherz.

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