Ihr gutes Recht, Teil 2 : Guter Seemannsbrauch
KVR, SOLAS, Mindestausrüstung: Im zweiten Teil der Serie "Ihr gutes Recht" wimmelt es von Vorschriften. Wir haben eine Liste von Links zusammengestellt, unter denen Sie die Texte nachlesen können
Hier gelangen Sie zum:
Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen (SportbootFüV-Bin)
Sportbootführerscheinverordnung-See (SportbootFüV-See)
Außer dem Sportbootführerschein müssen noch eine ganze Reihe anderer Unterlagen und Ausrüstung mit an Bord sein. Mindeststandards für Konstruktion, Ausrüstung und Betrieb von Schiffen sind in den Richtlinien "Safety of Life at Sea" (SOLAS) festgehalten. Informationen über die vorgeschriebenen Lichter und Signalzeichen stehen in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) und der Seeschifffahrtsstraßen Ordnung (SeeSchStrO).
Für Charteryachten unter deutscher Flagge ist die Mindestausrüstung genau vorgeschrieben und im Bootszeugnis vermerkt. Hier finden Sie ein solches Bootszeugnis. Für Privateigner kann es zur Orientierung dienen.
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