Es ist beschlossen
CDU/CSU, FDP, und SPD sind sich einig: Der Zugang zum Wassersport soll erleichtert und die Sicherheit auf dem Wasser erhöht werden. Nur über die Frage, wie dieses Ziel erreicht werden solle, wurde bis zuletzt im Bundestag gestritten. Jetzt hat die CDU/CSU und FDP-Fraktion den umstrittenen Antrag gegen die Stimmen der Opposition und der Branche beschlossen

Zwischen den Beschlüssen zur Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes, einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes, der Stabilsierung des Finanzmarktes und der Gleichwertigkeit von Berufsausbildung und Abitur wurde sich im deutschen Bundestag auch mit dem Thema "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" auseinander gesetzt.
Kurz: Der Antrag (Drucksache 17/7937) der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP wurde angenommen.
Seitdem die Fraktionen den Antrag Ende November bekannt gaben, hagelte es von Verbänden wie dem DSV (Stellungnahme) und auch der Opposition Kritik an den geplanten Änderungen. Die weitreichendste Änderung ist die Anhebung der Führerscheinpflicht von fünf auf 15 PS, die - so die Hoffnung der Fraktionen - den Einstieg in den Wassersport eröeichtern solle. Doch die Kritiker sahen in diesem Punkt eher eine Gefährdung der Sicherheit auf dem Wasser und befürchteten eine Zunahme an Verkehrsunfällen auf Seeschifffahrtsstraßen.
Daraufhin wurde die für Mitte Dezember geplante Abstimmung auf Ende Januar verschoben und von verschiedenen Stellen, wie der WaschPo oder auch dem ADAC Stellungnahmen eingeholt, die die geplanten Änderungen untersuchen sollten.
Folgende Punkte sind in dem Antrag enthalten:
- Führerscheinpflicht ab 15 PS
- Ausweitung der Charterscheinregelung
- Eine Überprüfung der Punkte 1 und 2 nach drei Jahren auf ihre Wirksamkeit
- Eine Regulierung und vereinfachtes Prüfsystem des Führerscheinerwerbs
- Eine gegenseitige Anerkennung der Funkzeugnisse in der EU als auch international
- Ein einheitliches Qualitätssiegel für Ausbildungsbetriebe
- Ausrüstungsstandard nicht mehr nach Bootsgröße, sondern Fahrtgebiet
- Modernisierung und Zusammenführung von Vorschriften im Wassersportbereich
- Änderung der Sportbootvermietungsordnung für die einheitliche Erteilung von Bootszeugnissen
- Merh Sachverständige für die schnellere Erteilung von Bootszeugnissen
- Eine Unfallstatistik für die Sportbootschifffahrt
- Scheckkartenformat für Führerscheine
Die externen Gutachten sprachen sich laut CDU/CSU und FDP für den Antrag aus, während die SPD in den Gutachten eine Empfehlung interpretierte, nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einem Mindestalter die Erhöhung auf 15 PS zuzulassen. Die Einwände der SPD wurden zwar angehört, konnte die Abstimmung aber nicht beeinflussen. Die Regierungsparteien setzten ihren Kurs mit den meisten Stimmen fort.
Was unter "Bootszeugnissen" zu verstehen ist, wird in dem Antrag leider nicht genannt. Doch eine Äußerung der CDU/CSU in der Beschlussempfehlung ( Drucksache 17/8482 ) für den Antrag lässt aufhorchen: "Im Hinblick auf die Sicherheit der Sportboote solle man über die Frage einer regelmäßigen technischen Untersuchung der Fahrzeuge nachdenken." Schwammig formuliert, aber für uns in der Redaktion klingt das nach einer Art TÜV für Boote und wir fragen uns, wie das zu bewerkstelligen wäre.
Auch wenn der DSV in allen Punkten negatives sieht (siehe oben), können zumindest wir dem Antrag auch Gutes abgewinnen: Das Scheckkartenformat für Führerscheine war längst überfällig. Während der KFZ-Führerschein seit Jahren gegen Wasser resistent ist, müssen Sportbootführerscheine sorgsam und wasserdicht verstaut werden, damit sie sich nicht auflösen. Jetzt hat zumindest dies ein Ende.
Mit den restlichen Punkten haben wir uns bereits in Heft 1/2012 und Online auseinandergesetzt.
Jetzt liegt es an dem Bundesministerium für Verkehr- Bau und Stadtentwicklung die zwölf Punkte des Antrages in naher Zukunft umzusetzen. Wann das sein wird, steht noch nicht fest.
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