Regeln & Gesetze

Binnensegler brauchen kein Kennzeichen mehr!

Ein echter Durchbruch für Segler: Die Kennzeichnungspflicht für Binnensegler wird abgeschafft!

Kennzeichen auf Booten bald Vergangenheit

Künftig genügen der Bootsname und - falls vorhanden - der Heimathafen gut sichtbar auf dem Rumpf: Kennzeichen ade! An Charterbooten müssen zusätzlich der Namen und die Adresse des Charterunternehmens als kleines Schild angebracht werden. Eine Registrierungspflicht für den Seebereich wird es nicht geben, diese ist vom Tisch.

Mitte März verschickte das Bundesverkehrsministerium ein Eckpunktepapier an Verbände wie DSV und ADAC, das segeln vorliegt und bei einer Sitzung am 15. April akzeptiert wurde. Hier heißt es, „die Vorschriften für die Kennzeichung von Sportbooten (...) im Bereich der See- und Binnenschifffahrtstraßen“ gelte es „zu vereinfachen bzw. zu vereinheitlichen.“ Und weiter: „Abschaffung der heute im Binnenbereich bestehenden amtlichen Kennzeichenvergabe und Registrierung für Kleinfahrzeuge“ und „Streichung der ‚Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen‘ (KlFzKV-BinSch)“. Im Klartext: Wer sein Boot auf einer Binnenwasserstraße liegen hat, kann die Kennzeichnung demnächst ablösen. Für die Verbände, die für den Bund die Registrierungsaufgaben übernommen hatten, entfallen so Einnahmen in knapp siebenstelliger Höhe. Der segeln-Partner Kreuzer Yacht Club Deutschland e.V. konnte sich mit seiner Forderung durchsetzen. Die Vorschläge zur Vereinfachung der Kennzeichnung müssen noch vom Deutschen Bundestag angenommen werden, die Zustimmung gilt jedoch als sicher.

Weitere Informationen, auch zu anderen Änderungen, erhalten Sie in der kommenden Ausgabe der segeln, am Samstag bei Abonnenten, ab Mittwoch am Kiosk!

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