Alkohol an Bord - Wer muss pusten?
Eine neue Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium sorgt für Wirbel: Neuerdings dürfen Wasserschutz- und Bundespolizei sowie der Zoll auch anlassunabhängig Alkoholkontrollen auf Sportbooten durchführen
Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut kann der Sportbootführerschein an Ort und Stelle entzogen werden. Zahlreiche Leseranfragen zeigten uns, dass keineswegs klar ist, wen die Alkoholgrenze betrifft: den Skipper? Oder doch die ganze Crew? und was geschieht, wenn der Skipper seinen Lappen los ist, mit dem Schiff?
Wir haben beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt und bekamen am 15. Mai folgende Auskunft:
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"Gemäß § 3 Abs. 4 SeeSchStrO darf „wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt“ ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks-, oder Maschinendienstes nicht ausüben. Die Norm richtet sich also an alle Personen, die das Fahrzeug führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks-, oder Maschinendienstes ausüben. Die Norm richtet sich hingegen nicht an „normale“ Fahrgäste. Rechtsverbindliche Auslegungen der Rechtsbegriffe obliegen den Gerichten.
Auch auf Sportbooten muss ein Logbuch geführt werden. Zu den erforderlichen Eintragungen gehören die Zahl und die Namen der Personen an Bord. Die Funktion ist aber lediglich hinsichtlich des Schiffsführers und nicht hinsichtlich aller Crewmitglieder zu vermerken.
Es obliegt dem weiteren Ermessen der Wasserschutzpolizei zu entscheiden, wie mit dem Sportboot zu verfahren ist, wenn keines der anderen Besatzungsmitglieder im Besitz der nötigen Qualifikationen ist, um es sicher in den nächsten Hafen zu steuern.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Richard Schild"
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Im Klartext: "Dran" ist im Zweifelsfall nur der Schiffsführer. Ob diese neue Verordnung für mehr Sicherheit auf dem Wasser sorgt oder ob sie überhaupt nötig war, darf noch bezweifelt werden.
Was meinen Sie? Wie sind Ihre Erfahrungen mit Wasserschutzpolizei oder dem Schnaps zugeneigten Käpt`ns? Schreiben Sie uns an red.segeln@segelnmagazin.de
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