Die Industriegewerkschaft Metall hat unter der Federführung
des Bundesinstituts für Berufsbildung gemeinsam mit Betriebsinhabern eine
moderne Grundlage für die Ausbildung erarbeitet. Am 1. August 2010 wird die
neue Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zum Segelmacher / zur Segelmacherin
in Kraft treten.
Sie werden auch in Zukunft Segel, Bezüge, Planen, Zelte und
Markisen herstellen. Sie werden technische Unterlagen erstellen, das richtige
Verhalten auf dem Wasser und an Bord erlernen, Werkzeuge, Geräte, Maschinen und
Anlagen handhaben und warten, mit Werk- und Hilfsstoffen umgehen, zuschneiden,
Profilierungen herstellen, Näh-, Schweiß- und Klebearbeiten durchführen, an
Rigg und Takelage arbeiten, ihre Arbeitsabläufe planen und qualitätssichernde
Maßnahmen durchführen. Sie werden die Segel anschlagen, Zelte fertigstellen und
Markisen montieren. Sie werden Kunden beraten und unterstützen, Reparatur- und
Wartungsarbeiten durchführen sowie sich um Umweltschutz, Sicherheit und
Gesundheitsschutz kümmern.
Alle diese Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten müssen
in einer „gestreckten Abschlussprüfung“ nachgewiesen werden. Die bisherige
Zwischenprüfung entfällt. Es wird stattdessen der Teil 1 der Gesellenprüfung im
Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag I“ durchgeführt. Das Ergebnis dieses Teils 1
geht mit 30 Prozent in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein. Teil 2 der
Prüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt und ist in die
Prüfungsbereiche „Arbeitsauftrag II“ (40 Prozent), Planung und Fertigung“ (20
Prozent) sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 Prozent) untergliedert.
Um
die Gesellenprüfung zu bestehen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, z.B.muss
das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet
worden sein.