Ausschnitt aus dem BSU-Bericht
Die
Taube (Einzelbau, 8,25 Meter lang) sollte am Nachmittag des 20. Januar 2009 in den Fluß Sebou an der marokkanischen Atlantikküste einlaufen, eine komplizierte Ansteuerung mit gewöhnlich starker Grundsee und Brandungswellen. An Bord der
Taube, einem Vereinsboot: Eine international bunt gemischte Crew, sieben junge Leute zwischen 17 und 28 Jahren, alle Teilnehmer eines "Völkerverständigungsprojektes". Im starken Wellengang vor der Küste kenterte die Yacht und sank schnell. Nur eine junge Frau konnte sich schwimmend ans Ufer retten, die anderen starben.
Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen BSU hat das tragische Ereignis untersucht und den Bericht nun online gestellt. Die Ergebnisse: Üblicherweise wird die Einfahrt zum Fluss (zwischen zwei langen Steinmolen) bereits bei 5 bis 6 Seegangsstärke geschlossen – so auch am Tag des Unglücks. Das Wettergutachten des DWD spricht von weitaus mehr Welle. "Im unfallrelevanten Zeitraum dürften somit vereinzelt Wellenhöhen von bis zu 10 Meter an der Flussmündung aufgetreten sein" heisst es im Gutachten.
Das BSU schildert den Hergang wie folgt: "Die Crew bereitete sich auf das Einlaufen in die Flussmündung vor. Üblicherweise wurde hierfür der Motor gestartet. Seit es in einem der vorigen Häfen zu einer Grundberührung während des Einlaufens gekommen war, hatte man es sich auf der
Taube zudem zur Routine gemacht, das Schwert aufzuholen. Vor der Mündung des Sebou gelang es zunächst nicht, den Motor zu starten. Die drei männlichen Deutschen, unter ihnen der Schiffsführer, waren durch Übermüdung geschwächt, der dritte von ihnen, der nur als Gast mitsegelte, zudem seekrank. Zahllose Versuche, den Motor zu starten, blieben erfolglos. Währenddessen lag die
Taube schon fast gleichauf mit den beiden Molenköpfen. Der Schiffsführer zeigte sich wegen der Gefahr einer Grundberührung auf der Barre besorgt und holte das Schwert mittels einer Handkurbel am Kajüttisch auf. Das Schiff begann umgehend, stark zu schwanken.
Der Ansatz, Hilfe anzufordern, scheiterte daran, dass das Funkgerät nicht in Betrieb war. Wenige Sekunden später gelang es noch, den Motor zu starten. Kurz darauf wurde die
Taube von einer Brandungswelle getroffen. Durch die Wucht der Welle wurde ein Kajütfenster zerstört. Durch dieses und durch den Niedergang zur Kajüte, der nicht mit einem Schott verschlossen war, strömte Seewasser ein. Es gelang der späteren Überlebenden, der Slowenin und der Dänin, an Deck zu kommen, wo sie mit den nächsten überkommenden Wellen über Bord gespült wurden. Die
Taube kenterte und trieb zunächst auf der Seite liegend mit den Segeln auf der Wasseroberfläche. Der Deutschen gelang es, sich an eine treibende Isomatte zu klammern und an Land stehende Beobachter auf sich aufmerksam zu machen."
Fazit: Das Boot war mangelhaft vorbereitet, ausgerüstet und für das Vorhaben nicht geeignet. Die
Taube war am Tag des Unglücks nach Einschätzung der Behörde nicht seetüchtig. Ein weiterer Punkt: Die mangelnde Erfahrung der Crew. Zitat aus dem Bericht. "Die BSU ist der Auffassung, dass die ständig neue Zusammensetzung der Crew
sowie das Nichtbestehen einer klaren Bordhierarchie der
Taube letztlich zum Verhängnis wurden. Das Kentern selbst ist zwar vorrangig auf den Seegang vor Ort zurückzuführen, und war insoweit unabhängig von der Segelerfahrung der Crew.
Jedoch waren die Entscheidungen, aus Larache aus- und in Mehdia einzulaufen, Folge seglerischer Unerfahrenheit, mangelnder Bordhierarchie und mangelnder Revierkenntnisse.
Dennoch sagt die BSU: "Die BSU geht nach Abschluss der Untersuchung davon aus, dass es sich trotz der außergewöhnlichen Umstände des Segelprojektes insgesamt um einen Schwerwetterunfall handelt, der auch weitaus erfahreneren Segelcrews auf größeren und besser ausgerüsteten Yachten hätte widerfahren können."
Die Empfehlungen:
"Die folgenden Sicherheitsempfehlungen stellen weder nach Art, Anzahl noch Reihenfolge eine Vermutung hinsichtlich Schuld oder Haftung dar.
1. Eigner und Schiffsführer seegehender Sportboote Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung empfiehlt den Eignern und Schiffsführern seegehender Sportboote die Beachtung der jeweils einschlägigen Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften. Vor jedem Törn ist die Seetüchtigkeit des Sportbootes zu überprüfen und eine sorgfältige Reiseplanung vorzunehmen. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob die mitgeführte Ausrüstung für den geplanten Törn
angemessen ist. Aktuelle Revier- und Seewetterinformationen sind - soweit vorhanden - vor Fahrtantritt von den örtlichen Hafenmeistereien einzuholen. Des weiteren ist eine Sicherheitseinweisung der Mannschaft vor Reisebeginn durchzuführen.
2. Betreibervereine von Sportbooten
Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung empfiehlt Betreibervereinen von Sportbooten, soweit auf gängigen Kommunikationswegen möglich, den regelmäßigen Kontakt zu ihren Booten zu halten, um im Notfall Informationen über
die ungefähre Schiffsposition und die Zusammensetzung der Mannschaft an Bord an Rettungskräfte und Angehörige weitergeben zu können.
3. Mitsegler und Fahrgäste
Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung empfiehlt Mitseglern und Fahrgästen auf Sportbooten, sich vor Fahrtantritt mit den Sicherheitsvorkehrungen an Bord vertraut zu machen. Soweit diese Informationen von der Schiffsführung nicht unaufgefordert vermittelt werden, wird empfohlen, sich aktiv danach zu erkundigen.
4. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung empfiehlt dem BMVBS, zur Verbesserung der Verständlichkeit sicherheitsrelevanter Ausrüstungsvorgaben für Sportboote darauf hinzuwirken, dass die Regelwerke durch klare Formulierungen für jedermann verständlich sind."
Der vollständige, sehr ausführliche Bericht der BSU kann im Internet unter
www.bsu-bund.de heruntergeladen werden (AZ. 15/09)